Allgemeine Geschäftsbedingungen der Landesgartenschau Bad Gandersheim gGmbH I Online Ticketshop
(1) Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden auch „AGB“) gelten in ihrer zum Zeitpunkt der Ticketbestellung gültigen Fassung für den Verkauf von Tages-, Gruppen- und Dauerkarten an den Kassenstandorten der Landesgartenschau Bad Gandersheim gGmbH, vertreten durch Geschäftsführerin Ursula Hobbie, Am Osterbergsee 4, 37581 Bad Gandersheim (im Folgenden auch „LAGA gGmbH“ genannt) und für alle daraus resultierenden vertraglichen Beziehungen der LAGA gGmbH mit den Kunden.
(2) Abweichenden Bedingungen des Käufers wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Diese werden weder durch Auslieferung der Ware noch durch eine andere konkludente Handlung Vertragsinhalt.
(3) Es gelten für den Verkauf von Eintrittskarten zusätzlich die Regelungen der Besucherordnung. Mit Zutritt zu den Geländeteilen sowie deren Nutzung erkennt der Besucher die Besucherordnung in ihrer jeweils gültigen, an den Eingängen des Gartenschaugeländes ausgehängten Fassung an.
(4) Gesetzliche Verbraucherschutzrechte werden von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht berührt.
(5) Bitte beachten Sie, dass vergütungspflichtige Sonderveranstaltungen, soweit diese angeboten werden, möglicherweise nicht von der LAGA gGmbH, sondern vom jeweiligen Sonderveranstalter selbständig und in alleiniger Verantwortung des Sonderveranstalters gemäß dessen Bedingungen durchgeführt werden.
(6) Auf die Rechtsverhältnisse zwischen der LAGA gGmbH und dem Kunden sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
2. Eintrittskarten, Ein- und Zutrittsberechtigung
(1) Das eintrittspflichtige Landesgartenschaugelände darf nur mit einer gültigen Eintrittskarte betreten werden. Diese berechtigt ausschließlich während der geltenden Öffnungszeiten zum Zugang zu den eintrittspflichtigen Geländeteilen. Die Öffnungszeiten sind unter www.laga-bad-gandersheim.de einsehbar.
(2) Eintrittskarten berechtigen nicht zum Besuch von Sonderveranstaltungen, zusatzentgeltpflichtigen Veranstaltungen, in sich geschlossenen Veranstaltungen oder zum Zugang zu Betriebsräumen. Sie sind zu jeder Zeit auf dem Gelände mitzuführen und auf Verlangen von Mitarbeitern oder Beauftragten der LAGA gGmbH vorzuzeigen.
(3) Kinder (0-5 Jahre) erhalten in Begleitung einer erwachsenen Aufsichtsperson, welche sich im Besitz einer gültigen Eintrittskarte befindet, kostenfreien Zutritt mit eigener Eintrittskarte.
(4) Eintrittskarten, die verfälscht oder in sonstiger Weise manipuliert sind, berechtigen nicht zum Eintritt und werden von der LAGA gGmbH ersatz- und entschädigungslos eingezogen. Gleiches gilt im Falle der missbräuchlichen Verwendung von Tickets für Sonderveranstaltungen. Dies bezüglich behält sich die LAGA gGmbH weitere rechtliche, insbesondere strafrechtliche Schritte gegen den Verwender vor.
2.1. Dauer- und Zeitkarten
(1) Dauer- und Zeitkarten berechtigen während ihrer Gültigkeitsdauer ausschließlich den-/diejenige/n Besucher/in zum Eintritt, für den sie ausgestellt worden sind. Sie sind nicht übertragbar und müssen mit den persönlichen Angaben des Inhabers/der Inhaberin versehen sein (Vor-/Zuname, Foto). Das Mitführen eines gültigen Ausweisdokuments in Verbindung mit der Dauer- oder Zeitkarte bei Eintritt in das sowie während des Aufenthaltes auf dem Landesgartenschaugelände ist daher erforderlich.
(1.1.) Dauerkarten berechtigen zum Eintritt des eintrittspflichtigen Gartenschaugeländes während des gesamten Veranstaltungszeitraums.
(1.2.) Familienarten sind nur als Dauerkarten erhältlich. Die Familienkarten I und II gelten bei einem Erwachsenem bzw. 2 Erwachsenen mit beliebiger Anzahl eigener Kinder oder Enkel von 6 bis einschließlich 17 Jahre, es zählt das Alter beim Kauf.
(1.3.) Kur-Dauerkarten (3 oder 6 Wochen) berechtigen zum Eintritt des eintrittspflichtigen Gartenschaugeländes von drei bzw. sechs Wochen ab Ersteintritt. Die Kur-Dauerkarten sind lediglich mit einer Kurkarte der Stadt Bad Gandersheim zu erwerben.
(2) Jugendliche bzw. junge Erwachsene (Geburtsjahrgang 2006 und jünger) sind im Preis der Familienkarte I oder II inkludiert. Dauerkarten für Kids & Teens (Geburtsjahrgang 2006 – 2020) sind unabhängig einer Familienkarte auch einzeln erhältlich.
(3) Bei Ermäßigungen sind die entsprechenden gültigen Nachweise unaufgefordert am Einlass vorzulegen.
(4) Für die Ermäßigung bei Dauer- und Zeitkarten für Erwachsene gilt folgendes:
Schüler ab 18 Jahren, Studierende, Auszubildende, Sozialhilfeempfänger, Arbeitslosengeld I-Empfänger, Grundsicherungsempfänger, Teilnehmer Bundesfreiwilligendienst und freiwilliges soziales/ökologisches Jahr sowie Menschen mit Behinderung bei einem Grad der Behinderung (GdB) ab 70 % (Begleitpersonen erhalten bei Merkzeichen B/H freien Eintritt mit eigener Eintrittskarte welche am Tag des Besuchs an der Tageskasse erhältlich ist) haben
Anspruch auf eine ermäßigte Dauerkarte. Ein gültiger Nachweis ist am Einlass unaufgefordert vorzuzeigen; maßgeblicher Zeitpunkt für die Gültigkeit ist der 14.4.2023, bei einem späteren Erwerb der Zeitpunkt des Erwerbes.
Der Zutritt zum und der Aufenthalt auf dem Landesgartenschaugelände aufgrund ermäßigter Eintrittskarten erfordert das Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen, insbesondere das Mitführen eines Nachweises, aus dem sich ergibt, dass in der Person des/r Besuchers/in die Voraussetzungen der Ermäßigung vorliegen. Die Nachweise sind auf Verlangen mit der Eintrittskarte vorzuzeigen.
2.2. Tages- und Gruppenkarten
(1) Tageskarten berechtigen zum Besuch des eintrittspflichtigen Landesgartenschaugeländes an einem beliebigen Kalendertag. Sie verlieren mit Zutritt zum eintrittspflichtigen Gartenschaugelände und Entwertung ihre Gültigkeit. Sie sind nach erfolgtem Eintritt nicht übertragbar.
(2) Für die Ermäßigung bei Tageskarten für Erwachsene gilt: Wie unter Ziffer 2.1.(3), maßgeblicher Zeitpunkt für die Gültigkeit des Nachweises ist jedoch der Tag des Eintritts in das Landesgartenschaugelände.
(3) Gruppenkarten berechtigen Besuchergruppen, mit mind. 20 Personen, an einem beliebigen Kalendertag zum Besuch des eintrittspflichtigen Landesgartenschaugeländes bei einmaligem geschlossenen Ersteintritt.
3. Vertragsabschluss
Die Angebote sind freibleibend und stellen keine rechtlich bindenden Angebote, sondern Aufforderungen an die Kunden dar, der LAGA gGmbH ein Kaufangebot zu unterbreiten. Der Kunde gibt mit seiner Bestellung durch Anklicken des Buttons „Zahlungspflichtig bestellen“ ein verbindliches Angebot zum Abschluss des Kaufvertrages an. Der Vertrag kommt zustande, wenn die LAGA gGmbH die Ticket-Bestellung des Kunden durch eine Bestätigungs-E-Mail über den Zugang der Bestellung annimmt. Voraussetzung dafür ist die korrekte Angabe aller notwendigen Daten einschließlich einer korrekten E-Mail-Adresse. Bei der Bestellung von Dauerkarten ist zusätzlich während des Bestellvorgangs das Hochladen eines Fotos erforderlich.
4. Preise und Zahlungsmodalitäten
Die Zahlung ist bar und mit EC-Karte möglich.
5. Ticketversand
Ist die Lieferung der Tickets vereinbart worden, erfolgt die Lieferung an die vom Kunden angegebene Lieferadresse auf Kosten und Gefahr des Kunden. Angaben über die Lieferfristen sind unverbindlich, soweit nicht ausnahmsweise der Liefertermin verbindlich zugesagt wurde. Die Auswahl des Versandunternehmens erfolgt durch die Landesgartenschau Bad Gandersheim gGmbH.
6. Einschaltung Dritter beim Ticketverkauf
Wir sind berechtigt, zum Zwecke des Ticketvertriebes Dritte damit zu beauftragen, in unserem Namen Tickets zu verkaufen und auch sonst in unserem Namen zu handeln.
7. Aufrechnung/Zurückbehaltung, Absage/Verlegung
(1) Die Preise für Tages-, Gruppen- und Dauerkarten richten sich nach unseren jeweils aktuellen Preislisten, die auf unserer Homepage veröffentlicht sind, an den Verkaufsstellen ausliegen und dem Kunden auf Nachfrage telefonisch (0 53 82 – 73 506) mitgeteilt werden.
(2) Soweit nicht anderweitig vereinbart, erfolgen Zahlungen per Vorkasse.
(3) Es besteht kein Rückerstattungsanspruch im Falle des Ausfalls einer während der Landesgartenschau stattfindenden Veranstaltung oder vollständiger Belegung vorhandener Plätze bei solchen Veranstaltungen.
(4) Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von uns unbestritten sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
(5) Im Falle der Absage der Landesgartenschau haben Kartenkäufer Anspruch auf Rückerstattung der Eintrittsgelder. Reise- und Übernachtungskosten werden generell nicht erstattet, es sei denn die LAGA gGmbH hat die Absage schuldhaft verursacht. Bitte informieren Sie sich daher regelmäßig auf unserer Homepage sowie in Presse, Funk und Fernsehen über eventuelle Änderungen.
(6) Sollte eine Terminänderung der Landesgartenschau auf einen späteren Zeitpunkt beschlossen werden, behalten die Eintrittskarten ihre Gültigkeit und können zum neuen Ersatzzeitpunkt der Veranstaltung genutzt werden.
(7) Sollte die Landesgartenschau erheblich, d.h. um mehr als vier Wochen, verkürzt werden, haben Personen mit Eintrittskarten, welche noch nicht genutzt wurden, Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises. Personen mit Dauer- und Zeitkarten erhalten eine anteilige Erstattung, wenn die Nutzung der Eintrittskarte nicht mindestens an der Hälfte der Gültigkeitstage der Eintrittskarte möglich war. Erstattet werden in diesem Fall 50 % des Eintrittspreises.
8. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der LAGA gGmbH.
9. Verlust/Diebstahl von Eintrittskarten; Todesfall
(1) Im Falle des Verlustes, Diebstahls sowie mutwilliger oder selbstverschuldeter Beschädigung einer Dauer- oder Zeitkarte erfolgt nach unserem Ermessen und eingehender Prüfung der Berechtigung die Neuausstellung einer Ersatzkarte, gegen ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 10,00 €. Bei wegfallendem Interesse des Kunden an einer Dauer- oder Zeitkarte besteht kein Anspruch auf Wertersatz.
(2) Im Falle des Verlustes einer Tageskarte besteht weder ein Anspruch auf eine Ersatzkarte noch auf sonstigen Wertersatz.
(3) Im Falle des Todes eines Dauerkartenbesitzers haben die Erben keinen Anspruch auf Wertersatz. Eine Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00 € ist auf Antrag jedoch möglich, sofern die Karte zuvor nicht verwendet wurde. Als Nachweis dient die Sterbeurkunde.
10. Weitergabe von Tickets
(1) Aus sicherheitstechnischen Gründen und zur Vermeidung von Schwarzhandel ist der Kunde ausschließlich zur privaten Nutzung der Tickets berechtigt. Der Erwerb zum gewerblichen oder kommerziellen Gebrauch ist ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung unzulässig.
(2) Bei jedem Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen Ziffer 10 (1) sind wir berechtigt, dem Kunden den Zutritt zu dem Gelände der Landesgartenschau Bad Gandersheim 2022 für deren Dauer entschädigungslos zu untersagen und die Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe in Höhe von maximal 2.000,00 € zu fordern. Die Geltendmachung darüberhinausgehender Schadenersatzforderungen bleibt davon unberührt.
11. Sonderveranstaltungen
Der Zutritt zu kostenpflichtigen Sonderveranstaltungen im Rahmen der Landesgartenschau Bad Gandersheim 2023 ist nur mit einer entsprechenden Eventkarte möglich. Diese gestattet den Eintritt auf das Landesgartenschaugelände bzw. entsprechende Geländeteile eine Stunde vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung.
12. Verlegung von Veranstaltungen, Programmänderungen, Einschränkungen des Zutritts
(1) Die LAGA gGmbH ist berechtigt, eigene Veranstaltungen und Programmpunkte örtlich und zeitlich zu verlegen. Ansprüche des/der Besuchers/in werden durch eine solche Verlegung von Veranstaltungen und Programmpunkten nicht begründet.
(2) Die LAGA gGmbH behält sich das Recht vor, auch andere kleinere Programmänderungen nach Ermessen vorzunehmen, die keinen wesentlichen Einfluss auf den Gesamtcharakter der Landesgartenschau Bad Gandersheim 2023 haben. Ein rechtzeitiger Hinweis zu den sich ergebenden Änderungen auf der Homepage oder Aushang bzw. Mitteilung auf dem Landesgartenschaugelände wird angestrebt. Ansprüche des Besuchers werden durch eine solche Verlegung bzw. Änderung von Veranstaltungen und Programmpunkten nicht begründet.
(3) Die LAGA gGmbH ist berechtigt, Bereiche des Landesgartenschaugeländes ganz oder teilweise zu sperren oder den Zutritt zu diesen zu beschränken. Durch solche Sperrungen oder Zutrittsbeschränkungen werden Ansprüche des/der Besuchers/in nicht begründet.
13. Haftung der LAGA gGmbH
(1) Liegt ein Mangel unserer Lieferung oder Leistung vor, gelten die gesetzlichen Vorschriften.
(2) Die LAGA gGmbH haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für einfache Fahrlässigkeit haftet die LAGA gGmbH – außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – nur, sofern wesentliche Vertragspflichten verletzt werden. Die Haftung ist begrenzt auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden.
(3) Die Haftung für mittelbare und unvorhersehbare Schäden, Nutzungsausfall, entgangenen Gewinn und Vermögensschäden wegen Ansprüchen Dritter ist im Falle einfacher Fahrlässigkeit – außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – ausgeschlossen.
(4) Vorstehende Haftungsausschlüsse bzw. -beschränkungen gelten für vertragliche wie außervertragliche Ansprüche, jedoch nicht für eine gesetzlich zwingend vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung (z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz). Eine weitergehende Haftung der LAGA gGmbH ist ausgeschlossen.
(5) Soweit die Haftung nach den Ziff. (2) bis (4) beschränkt oder ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter, Organe und Erfüllungsgehilfen der LAGA gGmbH.
14. Anerkennung Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mit dem Kauf einer Eintrittskarte oder dem Betreten des Landesgartenschaugeländes werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Besucherordnung sowie unsere Preisliste anerkannt.
15 Streitbeilegung und anwendbares Recht
Auf die Rechtsverhältnisse zwischen uns und dem Kunden sowie auf die jeweiligen Geschäftsbedingungen findet deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Gegenüber einem Verbraucher gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch keine zwingen gesetzlichen Bestimmungen des Staates, in dem er seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, eingeschränkt oder ausgeschlossen werden.
Landesgartenschau Bad Gandersheim gGmbH
Am Osterbergsee 4
37581 Bad Gandersheim
Tel: (0 53 82) 73 506
laga2023@bad-gandersheim.de
HRB: 207870
Handelsregister des Amtsgerichts Braunschweig
Geschäftsführung: Ursula Hobbie
Aufsichtsratsvorsitzende: Franziska Schwarz